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Sicherheit

Lasersicherheit & Unfallverhütungsvorschriften
Umgang mit Lichtwellenleiter-Kommunikations-Systemen (LWLKS)

  • Unfallverhütung BGV B2

    Unfallverhütungsvorschrift BGV B2

    Die Unfallverhütungsvorschriften stellen verbindliche Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar. Diese betreffen jedes Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung.

    Die BGV B2 ist die Unfallverhütungsvorschrift bezüglich Laserstrahlung. In § 17 werden Bestimmungen hinsichtlich „Lichtwellenleiter-Übertragungsstrecken in Fernmeldeanlagen und Informationsverarbeitungsanlagen mit Lasersendern“ gegeben.

    Auszug aus BGV B2 §17:

      (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass auch bei einer nicht bestimmungsgemäßen Trennung des Übertragungsweges von Lichtwellenleiter-Übertragungsstrecken Versicherte keiner Laserstrahlung oberhalb der maximal zulässigen Bestrahlung ausgesetzt werden.

      (2) Kann bei der Errichtung, beim Einmessen, bei der Erprobung und bei der Instandhaltung von Lichtwellenleiter Übertragungssystemen Laserstrahlung oberhalb der Werte der maximal zulässigen Bestrahlung austreten, darf der Unternehmer mit diesen Arbeiten nur Versicherte beauftragen, die für den Umgang mit diesen Systemen besonders unterwiesen sind.

    Weiter Informationen, Vorschriften & Regeln finden Sie im Bereich Publikationen der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
     

  • BGI 5031 Information LWLKS
  • DIN EN 60825 Lasereinrichtungen
  • SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung
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